Schule

Über uns

Die Musikschule DUR & moll besteht seit über 30 Jahren und wird von Angelika Lüdke-Szech geleitet.

Das Angebot der Musikschule beginnt mit der Heranführung an das Musizieren bei den Musikzwergen und den Elementarunterricht und gliedert sich dann auf in den Unterricht an verschiedenen Instrumenten, Gesang und Musiktheorie.

Mit Ensembles und Orchestern wird das Angebot abgerundet. Hier erleben unsere Schüler das Zusammenspiel mit Anderen und das Spielen vor Publikum - zum Beispiel beim jährlichen Schüler-Lehrer-Konzert.

Auch für Musikfreunde, die selber nicht spielen, bieten wir ein umfangreiches Angebot. Fester Bestandteil im Castroper Terminkalender ist unsere Konzert-Reihe "Sonntags bei DUR & moll", zu der wir namhafte Musiker einladen. Des Weiteren bieten wir die Thearterfahrten an, bei denen Sie mit uns Vorstellungen von Opern, Operetten, Musicals und auch Ballettdarbietungen der umliegenden Theater in Dortmund, Gelsenkirchen und Hagen besuchen können.

Unser Anmelde- u. Wartebereich


Hier finden Sie einen Auszug aus der Schulordnung, unserer Gebührenordnung und andere wichtige Informationen rund um die Musikschule DUR & moll.

Preise

Musikzwerge
Kurs von 14 Unterrichtseinheiten
für Kinder von 18 Monaten bis 4 Jahren mit Eltern
Einmalig   99 €
Musikalische Früherziehung Jahr Monat
(für Kinder von 3 1/2 bis 6 Jahren) 336 €   28 €
4-wöchige Schnupperkurse Jahr Monat
zu zweit 45 Minuten oder allein 25 Minuten   69 €
INKA ("Instrumentenkarussell") Kennenlernen von Musikinstrumenten
Jahr Monat
Kursdauer ca. 6 Monate   42 €
Einzelunterricht (sämtl. Instrumente - außer Klavier) Jahr Monat
25 Min.    672 €   56 €
45 Min. 1.152 €   96 €
Einzelunterricht Klavier Jahr Monat
25 Min.    708 €   59 €
45 Min. 1.188 €   99 €
Heimunterricht Klavier
JahrMonat
2 x 25 Min.
1.704 €
142 €
45 Min.
1.548 €
129 €
Einzelunterricht Gesang Jahr Monat
30 Min.    828 €   69 €
45 Min. 1.188 €   99 €
Ensemble- und Orchesterteilnahme Jahr Monat
für Schüler der Musikschule DUR & moll kostenlos
für ehemalige Schüler der Musikschule   5 €
für alle Anderen  10 €

Theoriekurse + Studienvorbereitung auf Anfrage

Rabatte:
Bei 2 Familienmitgliedern gewähren wir einen Rabatt von 5%.
Bei 3 Familienmitgliedern gewähren wir einen Rabatt von 10%.
Ab 4 Familienmitgliedern gewähren wir einen Rabatt von 15%.

Die Unterrichtsgebühren errechnen sich durch die stattfindenden Unterrichtseinheiten pro Jahr geteilt in 12 Monatsraten.

Die monatlichen Raten der Unterrichtsgebühren werden am 15. eines jeden Monats abgebucht.

Für den Fall der Rückgabe einer Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Bankspesen (z.Z. EUR 6,83) erhoben.

Die Gebührenordnung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten verlieren alle früheren Gebührenordnungen ihre Gültigkeit.

Öffnungszeiten

Bürozeiten: (neu ab 23.05.2022)
Montag - Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

(in den Schulferien bleibt das Büro geschlossen)

Unterrichtszeiten:
Nach Absprache

So finden sie uns!


Mit dem PKW:

Von der A 42: Abfahrt "Castrop-Rauxel" Richtung Zentrum. Folgen Sie der B 235 und biegen dann an der zweiten Ampel rechts und sofort wieder links ab, auf den Altstadtring. Von dort biegen Sie an der zweiten Ampel links in die Obere Münsterstraße ab. Hier finden Sie bereits Parkplätze. Wenn Sie dem Straßenverlauf folgen, finden Sie auf der linken Seite die Musikschule im 1. OG.

Aus Richtung Herne: Fahren Sie die Hemer Straße Richtung Zentrum. Hinter dem Kreisverkehr biegen Sie an der 2. Ampel rechts ab auf den Altstadtring. An der nächsten Ampel biegen Sie rechts auf die Obere Münsterstraße ab. Hier finden Sie bereits Parkplätze. Wenn Sie dem Straßenverlauf folgen, finden Sie auf der linken Seite die Musikschule im 1. OG.

Aus Richtung Dortmund: Fahren Sie B 235 (Wittener Straße) Richtung Zentrum. Hinter der ARAL-Tankstelle (rechte Seite) biegen Sie links ab, um auf der Wittener Straße zu verbleiben. Folgen Sie dem Straßenverlauf und biegen Sie nach ca. 600 m an der nächsten Fußgängerampel rechts ab. Überqueren Sie den Bahnübergang und Sie finden auf der rechten Seite die Musikschule im 1. OG.


Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Bus: SB22, 311, 321, 341, 353, 361, 378, 480, 481 und 482
Haltestelle "Münsterplatz" (Busbahnhof)

Regionalbahn: RB43 "Emschertal-Bahn"
Haltepunkt "Castrop-Rauxel Süd"


Schulordnung

Auszug aus der Schulordnung

§ 1 Zweck und Zulassung

Die Musikschule dient:
a) der Vermittlung einer umfassenden musikalischen Grundausbildung.
b) der Heranbildung für das Laienmusizieren.
c) der Begabtenauslese und -förderung.
d) der vorberuflichen Fachausbildung (Studienvorbereitung).
e) der Kulturförderung der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Benutzung der Musikschule ist jedermann nach Maßgabe der Schulordnung gestattet.


§ 2 Unterrichtsangebot

Das Unterrichtsangebot richtet sich nach dem Strukturplan des Verbandes Deutscher Musikschulen und gliedert sich in:
a) Musikgarten (musikalische Frühsterziehung), Alter: 18 Monate bis 4 Jahre.
b) Grundstufe (musikalische Früherziehung), Alter: 3 1/2 - 6 Jahre.
c) weiterführende Fächer (Gesang und Instrumentalunterricht).
d) Ensemblefächer.
e) Theorieunterricht.
f) Studienvorbereitung.


§ 3 Schuljahr

Das Schuljahr ist das Kalenderjahr. Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule. (An beweglichen Ferientagen findet Unterricht statt.)


§ 4 An- und Abmeldungen

An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform. Bei Minderjährigen hat die An- und Abmeldung durch den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur im Rahmen der Möglichkeiten der Musikschule.

Abmeldungen sind nur zum 30.04., zum 31.08. und zum 31.12. eines Kalenderjahres möglich. Die Abmeldung muss spätestens 1 Monat vor dem Termin, zu dem sie wirksam werden soll, der Musikschule schriftlich vorliegen.

Hiervon abweichend ist im Kurs "Musikalische Früherziehung" eine Kündigung während der ersten 4 Wochen nach Beginn des Kurses jederzeit möglich. Danach kann der Unterrichtsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat jedoch nur zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.


§ 5 Lehrmittel

Die Kosten für Lehrmittel (z.B. Noten, Bücher. etc.) trägt der Schüler.


§ 6 Entgelte

Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.
Die Beiträge errechnen sich durch die stattfindenden Unterrichtseinheiten pro Jahr geteilt in 12 Monatsraten. Die Teilnahme an den Ensemblefächern ist für Schüler der Musikschule kostenlos.


§ 7 Unterrichtsausfälle

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die der Schüler zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Nacherteilung des Unterrichts. Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Musikschule zu vertreten hat, wird der Unterricht nacherteilt. Wird Nacherteilungsunterricht angeboten, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Entgelte.


§ 8 Sonstiges

Es gelten die Gesundheitsbestimmungen der allgemeinbildenden Schulen. Eine Aufsichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit.


§ 9 Inkrafttreten

Die Schulordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten verlieren alle früheren Gebührenordnungen ihre Gültigkeit.